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Förderprogramme
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Neue Förderbeträge für Heizungsmodernisierungen
Bundesumweltministerium verlängert Kesseltauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms (BAFA) bis 31.12.2010
Die bisher häufig genutzte Kesseltauschprämie für den Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen, energieeffizienteren Brennwertkessel (Öl, Gas) in Kombination mit einer Solarkollektoranlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird nun doch in 2010 fortgesetzt. Nachdem Ende 2009 zunächst das Auslaufen der Kesseltauschprämie im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums angekündigt wurde, können sich nun alle Heizungsmodernisierungswilligen freuen. Allerdings wurde der Kesseltauschbonus reduziert. Anstelle der bisher gewährten 750 Euro wird die Förderung auf 400 Euro gesenkt. Nach der neuen Regelung werden alle seit dem 1.1.2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge bewilligt. Der Bonus für eine Solarkollektoranlage zur ausschließlichen Warmwasserbereitung bei gleichzeitigem Kesseltausch entfällt hingegen ganz.
KfW verändert zum 1.4.2010 Konditionen der Sonderförderung „Energieeffizient Sanieren“ für Hocheffizienzpumpen und moderne Thermostatventile
Zum 1. April diesen Jahres ändert die KfW-Bankengruppe die Konditionen im Programm „Energieeffizient Sanieren Sonderförderung“. Deshalb besteht nur noch bis zum 31. März 2010 (Rechnungsdatum) die Möglichkeit, KfW-Fördermittel für den alleinigen Austausch von Komponenten in Anspruch zu nehmen, z. B. der Ersatz einer Heizungs- oder Trinkwasserzirkulationspumpe durch eine Hocheffizienzpumpe oder den Einbau von voreinstellbaren Thermostatventilen. „Alle Hausbesitzer, die jetzt noch zu den alten Konditionen einen Austausch vornehmen wollen, sollten sich jetzt vom Fachhandwerk beraten lassen“, empfiehlt Horst Eisenbeis, Geschäftsführer der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. (VdZ) in Bonn. Wer bis zum Stichtag handelt, erhält einen Zuschuss von 25 Prozent, mindestens aber in Höhe von 100 Euro zu den Gesamtkosten inklusive Einbau.
Ab April greift die KfW-Sonderförderung (Programm 431) durch die eine Optimierung der Wärmeverteilung in Wohngebäuden erst ab einer Investitionssumme von insgesamt 600 Euro. Der 25-prozentige Zuschuss beispielsweise für den Austausch einer Heizungs- oder Zirkulationspumpe gegen eine Hocheffizienzpumpe und den Einbau moderner Thermostatventile wird dann nur noch in Verbindung mit einem Hydraulischen Abgleich und einem Heizungs-Check durch das Fachhandwerk gewährt.

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| Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW (ILS NRW) |
Ruhrallee 3 · 44139 Dortmund
Internet: www.lb.nrw.de
Kontakt über:
Call NRW
Bürger- und ServiceCenter
40190 Düsseldorf
Telefon: (01 80) 31 00 - 110 (0,09 EUR / Minute)
E-Mail: info@callnrw.de
Website: http://www.callnrw.de/
REN-Breitenförderung
Ziel der Breitenförderung ist es, durch gezielte Projektförderung die Markteinführung energieeffizienter Technologien und die Nutzung regenerativer Energien zu beschleunigen.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert u. a. Solarkollektoranlagen, Fotovoltaikanlagen, Wasserkraftanlagen, Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Biomasse- und Biogasanlagen. Des Weiteren bezuschusst das Land seit 1999 die Passivhausbauweise mit der Landesförderung Passivhäuser in NRW sowie Gebäude in Solarsiedlungen.
Förderberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der Europäischen Union.
Das Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes NRW (MSWKS) passt die Breitenförderung in der REN-Richtlinie fortlaufend den veränderten Marktgegebenheiten an (zuletzt novelliert am: 15.10.2004).
Bewilligungsstelle für den Programmbereich Breitenförderung ist das Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes NRW (ILS NRW), Postfach 10 25 43, 44025 Dortmund. |

| Energieagentur NRW |
Kasinostraße 19 - 21 · 42103 Wuppertal
Internet: http://www.ea-nrw.de
Tel.: 0202 245 52 - 0
Fax: 0202 245 52 - 30
E-Mail: info@ea-nrw.de
Im Infopool Förderprogramme der Energieagentur NRW finden Sie gebündelt Informationen über Landesprogramme NRW, Bundesprogramme und Förderprogramme der EU zum Thema Energie.
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| Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
Frankfurter Straße 29-35 · 65760 Eschborn
Tel.: 06196/9080 · Fax: 06196/908800
Internet: www.bafa.de
Anprechpartner: Referate 433/434/435
Telefon: 06196/908625
Erneuerbare Energien
02.03.2009 Marktanreizprogramm: Neue Förderrichtlinien am 01.03.2009 in Kraft getreten.
Diese neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungpflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist.
Künftig erhalten Antragsteller für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 % geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt.
Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen.
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| SWB Energie und Wasser |
Welschnonnenstr. 4 · 53111 Bonn
Internet: www.swb.bonn.de
Kontakt über:
Sebastiano Ferro 0228/711-2778
Grünes Licht für Ihre Heizung
Wegweisend!
Bis zu 40 Prozent weniger Energieverbrauch, bis zu 4 Tonnen weniger CO2-Ausstoß pro Jahr und dazu noch eine ordentliche Finanzspritze! Wer jetzt seinen alten Wärmeerzeuger auf eine innovative Erdgas-Heizung umstellt, erhält ein hohes Fördergeld und gewinnt damit doppelt! Wir und die beteiligten Gasgeräte-Hersteller möchten Sie gemeinsam dabei unterstützen, Energie zu sparen, um folgende Ziele zu erreichen: Ihre Heizkosten zu senken und langfristig Klima und Ressourcen zu schonen.
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