Aktuelles
Hier veröffentlicht die Firma Prinz Service GmbH Bonn einige aktuelle Tips und Infos aus den Bereichen Sanitär, Heizung und Elektro. Sowie aktuelle Förderangebote der KFW.
Dieser Bereich wird ständig aktualisiert.
Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien im Heizungskeller
01.02.2020
Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres hohe Zuschüsse aus öffentlichen Fördertöpfen erhalten: Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat im günstigsten Fall – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. Grün ist ohnehin Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket, denn ohne erneuerbare Energien gibt es gar keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab!
Das sollten Sie im Einzelfall gemeinsam mit unseren Heizungsexperten genau prüfen und nicht nur auf die maximale Förderung abzielen. Hier sind für Sie die relevanten Punkte rund um den Heizungsaustausch zusammengestellt:
So ist die neue Förderung gestaffelt:
Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Klassisch ist bei diesen sogenannte Hybridheizungen die Einbindung einer Solarwärmeanlage, aber auch eine Wärmepumpe kann mit einer Gasheizung kombiniert werden. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
Sonderprämie für Ölheizungsaustausch:
Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.
Auch erste Schritte werden unterstützt:
Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits eingebaut werden, die Kollektoren aber erst später aufs Dach kommen. Dass das auch tatsächlich geschieht, wird durch das BAFA überprüft und muss innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.
Nicht nur an den Heizungskeller denken:
Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist! Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert als bislang: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank (www.kfw.de) fließen. Alternativ können Privatleute dieselbe Summe über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
Gut planen, aber nicht zu lange zögern:
!! Wichtig jetzt handeln !!
Wer erst nach 2002 in sein Eigenheim gezogen ist, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik jetzt ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist!
Dann gilt nämlich die gesetzliche Austauschpflicht der EnEV – und damit ist jegliche Förderung ausgeschlossen.
Individuelle Hilfe bei der Vorbereitung einer Heizungsmodernisierung und Tipps zu Fördermitteln erhalten sie durch unsere Heizungsexperten und Energieberater. Unsere Planung zielt nicht nur auf Fördermittel ab, sondern eine ganzheitliche und individuelle Heizungsanlage für Ihre Immobilie ist unser Ziel
Melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!
Ihre Heizungsexperten der Prinz Service GmbH
Klaus Barten und Richard Bachem
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.zvshk.de/foerderungerneuerbarewaerme2020/
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Energetische-Sanierung/
Souterrain vor Wasser schützen
08.08.2017
Nicht nur in hochwassergefährdeten Regionen Deutschlands sind Abwasserschäden möglich: Wenn die Kanalisation durch Starkregen gefüllt ist, drückt sich das Wasser durch die Leitungen zurück in die Häuser. Ist kein ausreichender Rückstauschutz vorhanden, tritt es dann in allen Ablauflaufstellen unterhalb der Rückstauebene aus WCs, Waschbecken, Duschen oder Bodenabläufen aus. Die Folge ist eine übelriechende braune Brühe im Keller, die Möbel und Gegenstände dort unbrauchbar macht. Im schlimmsten Fall kommt es zu Schäden in der Bausubstanz. Was viele nicht wissen: Für vermeidbare Rückstauschäden kommen Versicherungen meist nicht auf, da es Rückstaueinrichtungen gibt, mit denen sich die Gefahr deutlich reduzieren lässt. Die passende Lösung gibt der Fachbetrieb aus dem Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerk. Dieser prüft vor Ort die Gegebenheiten und berät über geeignete Maßnahmen, wie Ablaufstellen unterhalb der Straßenoberkante gesichert werden. Oft empfiehlt sich die Installation von Pumpen/Hebeanlagen oder Rückstauverschlüssen.
Beachten Sie hierzu auch das Video: Rückstau-und-Überflutungsschutz
und unser Angebot Grundfos Multibox
Blei in Bonner Trinkwasser noch immer eine Gefahr
11.07.2017
BONN. Alte Wasserleitungen können schwere gesundheitliche Schäden verursachen. Experten geben Tipps zum Umgang mit bleibelastetem Trinkwasser in der Stadt.
Wasserrohre aus Blei haben Sonja Lindemann (Name geändert) krank gemacht. Seit einigen Jahren hat die 70-Jährige mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen. „Ich habe beim Gehen das Gefühl, keinen Mumm mehr in den Knochen zu haben und bin schnell erschöpft“, sagt sie. Zudem begannen ihre Gelenke zu schmerzen und sie bekam Probleme mit der Verdauung.
Eine Ursache konnte ihr Arzt nicht ausmachen. Doch als Lindemanns Vermieter, die LEG Immobilien AG, ihr und ihren Nachbarn 2013 mitteilte, dass in ihrem Haus Bleirohre liegen, wurde sie misstrauisch. Sieben Jahre wohnte sie zu diesem Zeitpunkt bereits in ihrer Wohnung, trank bleibelastetes Wasser aus dem Hahn. 2014 ließ die LEG Lindemanns Trinkwasser vom Bonner Hygiene-Institut untersuchen. Das Ergebnis sei ihr jedoch nie mitgeteilt worden.
Allerdings habe ihr ein Techniker der LEG geraten, das Wasser erst fünf Minuten ablaufen zu lassen, bevor sie es trinke. Lindemann ließ daraufhin ihr Blut durch einen Arzt untersuchen. „Der Bleigehalt betrug 102,7 Mikrogramm, deutlich über dem normalen Wert“, sagt sie.
Laut Umweltbundesamt gilt eine Grundbelastung von 70 Mikrogramm für Frauen als „normaler“ Referenzwert. Mit den Ergebnissen der Untersuchung
suchte Lindemann einen weiteren Mediziner auf, der neurologische Tests durchführte. Er habe bei ihr eine Bleiencephalopathie diagnostiziert, eine durch Blei verursachte Schädigung des
Gehirns.
Blei im Trinkwasser ist in Bonner Haushalten noch immer eine Gefahr. 1973 wurde der Einsatz von Bleirohren in der Wasserinstallation verboten, doch in älteren Gebäuden können sich noch belastete Leitungen finden. Zwar sind Wasserversorger und Gebäudeeigentümer seit Ende 2013 verpflichtet, Trinkwasser bereitzustellen, das den Grenzwert von 0,01 Milligramm pro Liter nicht überschreitet, doch ist das bis heute nicht überall der Fall.
„Uns beschäftigt das Thema jede Woche“, sagt Harald Färber vom Institut für Hygiene und öffentliche Gesundheit am Uniklinikum Bonn. Er und seine Kollegen untersuchten regelmäßig Wasserproben von Privatleuten, „die Sorgen haben, dass ihr Trinkwasser einen zu hohen Bleigehalt aufweist“. Tatsächlich stoße der Chemiker auf Werte jenseits des Grenzwertes – auch bei der LEG.
Das börsennotierte Wohnungsunternehmen aus Düsseldorf unterhält nach eigenen Angaben 2285 Wohnungen in Bonn. In 260 befinden sich bis heute Bleileitungen. Dort sei davon auszugehen, dass, wenn das Stagnationswasser nicht abgelaufen lassen wird, das Wasser nicht unter dem Grenzwert liege, erklärt LEG-Sprecherin Kathrin Jansing. „Wir arbeiten sukzessive an dem Problem.“ Die Instandsetzung sei mit umfangreichen Sanierungsarbeiten verbunden, bei denen die Mieter zwischenzeitlich in Ersatzwohnungen untergebracht werden müssten.
●Blei kann sich in Knochen
ablagern
Die Frage. wie gefährlich alte Bleileitungen wirklich sind, beschäftigt auch das Bonner Gesundheitsamt. Die Werte im Trinkwasser. das
durch Bleileitungen geflossen ist! seien zu gering, um akute Symptome einer Bleivergiftung auszulösen, teilt die Behörde mit. ,Es waren vor allem neue Studien zur Auswirkung von Blei auf die
Gesundheit von Kindern und Säuglingen, die dazu geführt haben. dass der alte Grenzwert von 0.04 Milligramm pro Liter herabgesetzt wurde“, erklärt Mediziner Günter Jansen vom
Gesundheitsamt.
Kleinkinder nähmen im Vergleich zum Erwachsenen mehr Blei aus dem Trinkwasser und der Nahrung auf. daher seien sie besonders gefährdet. Das Blei könne die Entwicklung des Nervensystems und die Blutbildung beeinträchtigen. Auch das Umweltbundesamt warnt Erwachsene. bleihaltiges Wasser zu trinken. Zwar werde der Großteil des Bleis ausgeschieden, doch könne es sich auch in den Knochen ablagern und von dort ins Blut gelangen.
Das Gesundheitsamt wird tätig, wenn Fälle gemeldet werden, in denen Mieter belastetem Trinkwasser ausgesetzt sind. So kann die Behörde bei dem Eigentümer des Objektes eine Trinkwasserprobe einfordern. „Wir prüfen in jedem Fall. ob der Mieter über Bleileitungen informiert wurde", so Jansen. Die Gesetzeslage ist überdies eindeutig: Bis spätestens 30. November 20 13 mussten Gebäudeeigentümer und Wasserversorger Bleirohre gegen nicht-bleihaltige Leitungen austauschen.
●Vebowag gibt
Entwarnung
So hat es etwa das lmmobilienunternehmen Vereinigte Bonner Wohnungsbau AG. kurz Vebowag. gehandhabt. wir können heute ruhigen Gewissens sagen. dass wir das Problem nicht haben'. sagt Marc Diitman, technischer Leiter der Vebowag. Wir haben bereits vor Jahren betroffene Wohnungen in unserem Bestand bearbeitet.' Die Wohnungsgesellschaft unterhält 6300 Wohnungen in Bonn. In rund fünf Prozent. also 305 Wohnungen. fanden sich damals Bleileitungen. die ausgetauscht worden waren. Bereits Ende 2013 war die gesamte Instandhaltung in den Häusern der Vebowag abgeschlossen. Kosten: 1,4 Millionen Euro. Auch das städtische Verteilnetz ist heute bleifrei. die Leitungsstücke seien laut den Stadtwerken längst ausgetauscht worden. Zum Handeln gezwungen war 2012 auch die Universität Bonn. Wo eine Bleibelastung festgestellt wurde, wurden Leitungen ausgetauscht oder stillgelegt. teilt Universitätssprecher Andreas Archut mit.
Deutliche Worte für Lindemanns Situation findet Jürgen Schönfeldt vom Deutschen Mieterbund: „Das ist nicht zumutbar. In diesem Fall sollte die Mieterin nicht nur erwägen. zu klagen damit die Instandsetzung der Wasserleitungen durchgeführt wird, sondern auch Schadenersatzansprüche prüfen. Schließlich hat der Vermieter seit Jahren Kenntnis über das Problem.“
●Ansprüche auf
Schadensersatz
Lindemann überlegt prüfen zu lassen. ob sie Ansprüche auf Schadenersatz hat. Auf einwandfreies Trinkwasser wartet sie bis heute vergebens. Umziehen will sie nicht. denn die Wohnung, der Preis und die Lage passten gut. Alternativen seien in Bonn schwer zu finden. Die LEG teilte mit, dass sie betroffenen Mietern die Möglichkeit bietet, Rechnungen einzureichen, wenn Zusatzkosten durch Leitungswasserersatz entstünden. Auch Mietminderungen würden gewährt
Das hat auch Lindemann bereits erwirkt Den bereits erlittenen Schaden könne dies allerdings nicht aufwiegen. sagt sie. Bei Nachfragen an ihre Wohnungsgesellschaft werde sie regelmäßig vertröstet. „Dort wo das Problem vorliegt stehen wir mit den Mietern im Austausch“, so Jansing. Regelmäßig informiere die LEG ihre Mieter mit Aushängen oder Anschreiben. Zudem sei es nur eine Frage der Zeit wann auch Lindemanns Wohnhaus saniert werde.
Im vergangenen Jahr seien in 36 Wohnungen Bleileitungen bei Modernisierungs-arbeiten ausgetauscht worden. so Jansing. Dieses Jahr seien 32 weitere geplant. Zudem starten 2017 in 70 weiteren Wohnungen Baumaßnahmen. „Unser Ziel ist es. bis 2023 alle Bleileitungen ausgetauscht zu haben.“
Für Lindemann ist das kein Trost mehr. Ihre gesundheitlichen Probleme seien so gravierend. dass ihr Arzt ihr nicht mehr helfen könne. „Ich sei schließlich 70 Jahre alt und solle mich damit abfinden“, berichtet sie. Wie es weiter gehe, wisse die 70-Jährige nicht - einfach damit „abfinden“ will sie sich aber nicht.
Quelle: Generalanzeiger Bonn, von Marcel Dörsing
SO KÖNNEN SIE BLEIROHRE ERKENNEN – KONTROLLE DER SICHTBAREN LEITUNGEN, UM BLEIROHRE ZU ERKENNEN
Schauen Sie sich die in der Trinkwasserinstallation verbauten Rohre genauer an. Bleirohre erkennen auch Laien in aller Regel dank der besonderen Merkmale des Materials relativ leicht. Denn diese unterscheiden sich sowohl in der Optik als auch in der Konsistenz von Leitungen, die aus anderen Werkstoffen gefertigt wurden.
Bleirohre im Haus erkennen Sie optisch an diesen Faktoren:
- Bleirohre werden wulstige Verbindungen vorweisen. Übergänge zu andere Rohren sehen aus wie übereinander gestülpt.
- Es gibt keine geschraubten Verbindungen zwischen Bleirohren.
- Der Durchmesser von Bleirohren ist häufig unregelmäßig.
- Ungestrichen, etwa im Keller, haben Bleirohre eine graue Farbe.
Weitere Merkmale sind außerdem:
- Bleirohre erkennen Sie daran, dass sie generell nicht magnetisch sind!
- Beim Abklopfen, wozu sich am besten ein metallischer Gegenstand eignet, klingen Bleirohre dumpf.
- Mit dem Fingernagel oder einem Messer lassen sich Bleirohre leicht einritzen. In aller Regel glänzt der entstandene Riss silbern.
- Blei ist ein vergleichsweise weicher Werkstoff. Daher wurden Bleileitungen meist in weiten Bögen verlegt.
Bleirohre im Haus zu erkennen ist durch die besonderen Merkmale des Werkstoffs relativ einfach. Sind Sie dennoch unsicher, kann ein geübter Blick eines Fachmannes schnell Sicherheit geben.
Ausblick 2017: Was ändert sich für Energieverbraucher?
06.12.2016

Heizung überprüfen lassen
27.11.2016

Neue Förderung ab 1. August 2016: 30 % Zuschuss bei Heizungsoptimierung
08.08.2016
Es gibt viele Gründe, warum auch im Jahr 2016 noch immer etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland nicht effizient arbeiten. Unkenntnis über das enorme Einsparpotential und Angst vor hohen
Kosten gehören dazu. Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert nun wichtige Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30 Prozent bezuschusst der Staat den Austausch
von mindestens zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter Regelungstechnik,
also zum Beispiel der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 Prozent. Energiesparende Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie intelligente
Regelungen und die optimale Einstellung des Heizkessels werden zu gleichen Bedingungen gefördert.
Heizungsbranche in den Startlöchern
So sollen bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung“, erklärt Michael Herma,
Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Um das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung zu erreichen, gelte es jetzt mehr denn je, Endkunden über das riesige Einsparpotential in ihrem
Heizungskeller aufzuklären und sie zum Handeln aufzufordern. „Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller“ betont Herma. „Mit unserer Kampagne ‚Intelligent
heizen‘ wollen wir deshalb in Zukunft noch mehr Endkunden erreichen“. Das beste Argument liefere dabei die Technologie selbst: Allein der Wechsel auf eine Hocheffizienzpumpe könne jährlich so viel
Strom einsparen, wie für bis zu 500 Waschmaschinengänge benötigt werde.
Die VdZ informiert über die Förderung:
Das wird gefördert:
1. Der Austausch von Pumpen
Jeder Haushalt hat mindestens zwei Pumpen: Eine Warmwasserzirkulationspumpe für Trinkwasser
(also auch für die warme Dusche) und eine Umwälzpumpe, die das warme Wasser aus dem Heizkessel in die Heizkörper im ganzen Haus transportiert. Je nach Größe des Hauses gibt es bis zu vier
Umwälzpumpen. Der Austausch beider Pumpenarten wird gefördert – also bis zu fünf Pumpen pro Haushalt. Das BAFA erstattet 30 % der auf der Rechnung für den Pumpentausch aufgeführten
Kosten.
2. Die Optimierung der Heizung durch den hydraulischen Abgleich
90 % der Heizungen in Deutschland sind nicht hydraulisch abgeglichen. Das Energiesparpotenzial
dieser Anlagen ist enorm. Der hohe Energieverbrauch ist einem einfachen physikalischen Prinzip geschuldet: Durch kurze dicke Rohre fließt mehr warmes Wasser als durch lange dünne. Bedeutet: Wenn das
heiße Heizwasser unkontrolliert durch alle Heizkörper strömt, kommt in Heizkörpern in der Nähe des Heizkessels, also z. B. im Erdgeschoss, mehr heißes Wasser an als in Heizkörpern auf dem Dachboden.
Damit die Heizkörper auf dem Dachboden trotzdem ausreichend warm werden, wird das Wasser im Heizkessel viel stärker erhitzt als eigentlich nötig. Das Ergebnis: Schwitzen im Erdgeschoss, wo zu heißes
Wasser durch die Heizkörper fließt, und Energieverschwendung im Heizungskeller.
Beim hydraulischen Abgleich wird die Durchflussmenge an den einzelnen Heizkörpern reguliert,
sodass nicht zu viel heißes Heizwasser im Erdgeschoss „hängen bleibt“, sondern gleichmäßig im ganzen Haus verteilt wird. Der Wärmebedarf und der Energieverbrauch sinken also – daher wird
Hausbesitzern auch für den hydraulischen Abgleich 30 % des
Rechnungsbetrages erstattet.
Für folgende energiesparende Technologien gibt es, in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich,
ebenfalls 30 % Kostenerstattung:
- Voreinstellbare Thermostatventile: steuern, wie viel Wasser durch einen Heizkörper fließt
- Einzelraumtemperaturregler: programmierbare Thermostate für jeden Raum
- Strangventile: für einfachere Einstellung der Thermostatventile
- Pufferspeicher: speichern überschüssige Wärme
- Außerdem werden gefördert: Technik zu Volumenstromregelung, Benutzerinterfaces sowie separate Mess-, Regulierungs- und Steuerungstechnik
Kunde stellt Förderantrag
Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde bereits vor
Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFAPortal ein
Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten:
Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.
Die VdZ zeigt anhand eines Rechenbeispiels warum sich die Förderung für den Einzelnen
lohnt.
Rechenbeispiel der VdZ:
Kosten Einbau neue Pumpe | 350 Euro |
Rückerstattung 30 % aus staatlichem Fördertopf | -105 Euro |
Investitionskosten gesamt | = 245 Euro |
Ersparnis pro Jahr (alte Pumpe: 90 Watt, neue Pumpe: 10 Watt) | 120 Euro |
Der Austausch einer Pumpe amortisiert sich in nur zwei Jahren. Allein mit dem dadurch gesparten
Strom könnte man jedes Jahr 3 Tonnen Kleidung waschen, 38.000 Toasts toasten, 7.300 Tassen Kaffee kochen oder 1,3 Millionen Bärte rasieren. Neue, effiziente Pumpen in Kombination mit einem
hydraulischen Abgleich und modernen Thermostatventilen senken den Heizenergiebedarf um bis zu 20 %
Quelle: HaustechnikDialog
Zuverlässiger Rückstauschutz im Keller
04.07.2016

Sintflutartige Regenfälle, Unwetter, Überschwemmungen: Meteorologen gehen davon aus, dass verheerende Naturereignisse künftig häufiger auftreten. Wenn die Wassermassen erst einmal den Keller überflutet und große Schäden angerichtet haben, bleiben Hausbesitzer meist auf den Kosten sitzen - denn die Gemeinde muss für Rückstauschäden nicht haften. Und auch die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung deckt einen Schadensfall durch Hochwasser nicht automatisch ab.Eine Überflutung des Kellers sollte daher möglichst verhindert werden: erster und wichtigster Schritt ist die Montage eines Rückstauverschlusses wie dem Staufix von Kessel. Dieser wird in eine offene Abwasserleitung im Keller eingebaut und hält unerwünschtes Abwasser fern. So kann bei steigendem Wasserspiegel das Schmutzwasser nicht durch die Toilette oder den Waschbecken- und Waschmaschinenabfluss ins Haus zurückgedrückt werden. Weitere Infos online unter www.staufix.de
Energieeinsparverordnung
17.02.2016

Austauschpflicht für alte Heizkessel
13.01.2016

Und auch Anlagen, die ausschließlich zur Warmwasseraufbereitung genutzt werden, dürfen bleiben.
Neuer Förderservice für Heizungskäufer
12.01.2016
Heizungskäufer lassen sich jährlich einen dreistelligen Millionen-Betrag an staatlichen Förderungen entgehen, weil sie die ideale Förderkombination für ihr Projekt nicht kennen. Kein Wunder, bei einer Anzahl von insgesamt 6.000 Programmen! Solvis sorgt mit einem neuen Service für mehr Durchblick.
Viele Kaufinteressierte suchen in Online-Datenbanken nach Zuschüssen. „Datenbanken garantieren Hausbesitzern weder tagesaktuelle und vollständige Ergebnisse, noch zeigen sie Kombinationsmöglichkeiten für unterschiedliche Programme an“, erläutert Solvis-Geschäftsführer Markus-Oliver Kube. Selbst erfahrene Handwerker tun sich schwer, die oft unklar formulierten Richtlinien für ihre Kundenberatung zu „übersetzen“. Um Käufern dennoch kostspielige Fehler zu ersparen, geht der Braunschweiger Heizungspionier jetzt neue Wege. Als erster Hersteller garantiert er Kunden eine aktuelle individuelle Recherche bei den Geldgebern. Der Förderservice von Solvis, dessen Solarheizsysteme bereits mehrfach ausgezeichnet worden sind, umfasst eine verlässliche Beratung – bis zum sonst häufig fehlerträchtigen Ausfüllen von Antragsformularen.
„Modernisierer können mit der richtigen Förderkombination mehrere tausend Euro sparen“, betont Kube. Das belegt auch ein Rechenbeispiel: In Nordrhein-Westfalen wird die Anschaffung einer thermischen Solaranlage zur Heizungsunterstützung sowie einer Sole/Wasser-Wärmepumpe zum Kaufpreis von rund 30.000 Euro aus gleich drei Fördertöpfen bezuschusst. Von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann der Käufer bis zu 7.000 Euro bekommen. Zusätzlich liegen 1.009,80 Euro von progres.nrw und die Innovationsförderung in Höhe von 2.250 Euro speziell für die Installation einer Wärmepumpe (Jahresarbeitszahl ab 4,5) bereit. Zusammengerechnet kommen im geschilderten Beispiel über 10.000 Euro an Zulagen für den Heizungskauf zusammen. Man muss es nur wissen!
Effizienzlabel für veraltete Heizkessel
05.01.2016
Immer noch zu wenig Rauchmelder: Die unterschätzte Gefahr
10.11.2015

In 13 von 16 Bundesländern sind Rauchmelder bereits gesetzliche Pflicht. Doch die Vorschriften der Gesetzgeber kennen immer noch zu wenige Immobilien-Besitzer - oder interpretieren das Gesetz
falsch.
Wie eine aktuelle Forsa-Umfrage zeigt, hängt das Risiko, an einer Rauchvergiftung zu sterben, stark vom Wohnort ab. Der Grund: Die Ausstattungsquote ist regional sehr unterschiedlich. „Der Einbau von
Rauchmeldern ist deshalb eine lebensrettende, werterhaltende Maßnahme, die konsequent umgesetzt werden muss“, betont Hermann Schreck, Vize-Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes. „Je mehr
Wohnräume über einen Rauchmelder verfügen, desto geringer ist die Gefahr, an einer Rauchvergiftung zu sterben.“
Allerdings gibt es bundesweit deutlichen Nachholbedarf. Während in Baden-Württemberg 50 Prozent der Wohnräume über Rauchmelder verfügen, sind es in Bayern nur 25 Prozent. In Niedersachsen, dem
Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt schwankt die Ausstattungsquote zwischen 30 und 35 Prozent.
Die Befragung wurde von Hekatron in Auftrag gegeben, einem Hersteller von Rauchmeldern und Brandmeldeanlagen. Unterschiede zeigten sich auch beim Wissen um die Rauchmelderpflicht. Danach waren in
Baden-Württemberg 83 Prozent der Eigentümer die gesetzlichen Vorschriften bekannt, in Bayern nur 24 Prozent. Auch andere Zahlen machen deutlich, dass noch Informationsbedarf besteht. Laut Umfrage
wussten nur 68 Prozent der Befragten aus Baden-Württemberg, dass die Rauchmelderpflicht auch für selbstbewohntes Eigentum gilt. Das Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt: Hier kannten nur 44 Prozent die
gesetzliche Pflicht.
Quelle: txn
EnEV 2016 - Verschärfte Anforderungen im Neubau
28.10.2015

Ökodesign und Verbrauchskennzeichnung ab 26. September 2015 in Kraft
27.09.2015
Hierzu noch einmal die wichtigsten und neuesten Fakten.
1. Einsatz von Wärmeerzeugern und Warmwasser- speichern ab 26. September 2015
Ab 26. September 2015 tritt die sogenannte Ökodesign- Richtlinie (erP-Richtlinie 2009/125/eG), in der Grenzwerte für das Inverkehrbringen von Kombiheizgeräten, Öl-/Gas- kesseln, Wärmepumpen, BHkW, Warmwasserbereitern und Speichern vorgesehen sind in Kraft. Hierbei muss der Hersteller nach den Vorgaben der Richtlinie nachweisen, dass seine Produkte bestimmte Effizienzanforderungen (Wirkungsgrad, NOX-Wert, Schallleistungspegel) einhalten.
Die einzuhaltenden Effizienzanforderungen führen dazu, dass ab dem 26. September 2015 verschiedene Niedertemperaturheizgeräte von den Herstellern nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. So haben einige Kesselhersteller bereits angekündigt, die Produktion unterschiedlicher Niedertemperaturheizgeräte zum Sommer 2015 einzustellen.
Ausgenommen von den Effizienzanforderungen sind Heizgeräte des Typs B1, also Raumluftabhängige Niedertemperaturheizgeräte für den Anschluss an eine mehr- fachbelegte Abgasanlage.
Die Anforderungen für das Inverkehrbringen gelten für:
Heizgeräte
- Heizgeräte mit einer Nennwärmeleistung ≤ 400 kW,
- KWK-Anlagen mit einer maximalen elektrischen Leistung bis 50 kW.
Ausnahmen:
- Heizgeräte, die mit gasförmiger oder flüssiger Biomasse betrieben werden oder nur mit Festbrennstoffen,
- Dampf- oder luftbetriebene Heizungen.
Warmwasserbereiter
- Warmwasserbereiter bis einschließlich 400 kW Wärmenennleistung,
- Warmwasserspeicher bis einschließlich 2000 l Speichervolumen,
- Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen.
Kombiheizgeräte
es gelten die Regelungen zu Heizgeräten.
2. Verbrauchskennzeichnung/Labeling von Heizungs- und Warmwasserkomponenten
Als Zweite wesentliche Anforderung muss ab dem 26. September 2015 die Verbrauchskennzeichnung auf Basis der Label-Richtlinie (2010/30/eu) beachtet werden. Ziel ist es, dem Endverbraucher eine verbesserte Information über die Effizienz und Umweltaspekte der betroffenen Produkte zu liefern.
Im Gegensatz zur Umsetzung der Effizienzanforderungen ist das Handwerk direkt durch die Vorgabe der Label-Richtlinie betroffen, da der Endverbraucher bereits im Vorfeld mit der Angebotsabgabe über alle wesentlichen Informationen diesbezüglich verfügen muss. Neben dem Label für jedes einzelne Heizgerät bzw. für jeden Speicher gibt es noch die Möglichkeit, für bestimmte Produktkombinationen, z. B. Heizgerät mit Regelung und thermischer Solaranlage, Kombilabel - das sogenannte „Verbundlabel“ - zu erstellen. Die Kombination kann eine Verbesserung der Gesamtverbrauchskennzeichnung (von z. B. „a“ auf „a+“) bewirken.
Labeling:
Bietet ein Hersteller ein komplettes Kombisystem an, kann der Hersteller das Verbundlabel ausstellen. kombiniert der Handwerker Produkte unterschiedlicher Hersteller, ist wiederum der Handwerker selbst für die Erstellung des Verbundlabels verantwortlich. Dies geschieht über die VdZ-Plattform www.heatinglabel.de, auf der Sie weitere umfassende Informationen finden.
Die Verbrauchskennzeichnungspflicht gilt für:
- (Kombi-)Heizgeräte und Warmwasserbereiter bis 70 kW,
- Warmwasserspeicher bis einschließlich 500 l Speichervolumen,
- Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und Solarunterstützung als Verbundanlage.
Welche Auswirkungen und Konsequenzen die Verbrauchskennzeichnung letztendlich haben wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau sagen. Fakt ist jedoch, dass sie eine deutliche Steigerung des Beratungsumfangs beim Kunden, aber auch die Chance, höherwertigere Anlagen einzubauen, mit sich bringen wird.
Quelle: shk-nrw.de
Heizkosten sparen: 5 Gründe für den Kesseltausch
16.09.2015
Die Heizperiode naht: Wer noch im Sommer veraltete Heizungsanlagen modernisiert, kann im Winter Kosten sparen. Denn alte Anlagen benötigen sehr viel mehr Brennstoff als moderne Kessel und lassen durch geringe Wirkungsgrade sehr viel Wärme ungenutzt verpuffen. Mehr als zwei Drittel der Gas- und Ölheizungen in Deutschland sind nicht auf dem neuesten Stand der Technik. In etwa 20 Prozent der Heizungskeller tun sogar noch Kessel ihren Dienst, die vor 1985 eingebaut wurden.
1. Alter: Nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) müssen viele ältere Heizkessel spätestens nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Eine Modernisierung lohnt sich aber in der Regel
schon früher, da moderne Heizungsanlagen meist deutlich effizienter sind. Ab 2016 werden Heizkessel, die älter sind als 15 Jahre, von Schornsteinfegern, Heizungsinstallateuren und Energieberatern mit
speziellen Effizienzlabeln gekennzeichnet. Die Energieeffizienz wird dabei auf einer Skala von A++ (sehr gut) bis G (schlecht) eingestuft.
2. Hohe Heizkosten: Wer dauerhaft viel für Heizung und Warmwasser ausgeben muss, sollte seine Abrechnungen mit anderen, ähnlichen Haushalten vergleichen. Anhaltspunkte liefert auch das
Online-Heizkosten-Monitoring unter www.zukunft-haus.info.
3. Temperatur im Heizungsraum: Liegen die Temperaturen in einem nicht beheizten Heizungsraum auf Dauer über 20°C, deutet dies darauf hin, dass zu viel Energie durch Abwärme verloren geht, also direkt
vom Heizkessel an die Umgebung abgegeben wird.
4. Hohe Abgaswerte: Der Schornsteinfeger misst jährlich die Abgaswerte des Heizkessels. Hohe Werte sind ein klares Zeichen dafür, dass der Kessel veraltet ist.
5. Sichtbare Schäden: Dringend zu empfehlen ist der Austausch, wenn an der Anlage schon Rost oder gar Lecks sichtbar sind.
Bei der Modernisierung können Hausbesitzer zwischen einer ganzen Reihe von Heiztechnologien wählen. Moderne Brennwertkessel erreichen zum Beispiel einen höheren Wirkungsgrad als alte Heizungsanlagen.
Auch mit Wärmepumpen, Solarthermie, Holzpellets oder Kraft-Wärme-Kopplung lässt sich die Heizkostenrechnung deutlich senken. Brennwertkessel können auch mit erneuerbaren Energien kombiniert werden.
Ein Termin mit einem Energieberater oder einem Fachhandwerker gibt Aufschluss darüber, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen und welche Lösung am besten zum eigenen Haus passt.
Der Staat fördert den Heizungstausch
Die staatliche KfW-Bank fördert den Austausch von Heizungen über das Programm "Energieeffizient sanieren" mit Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen (zum Teil mit Tilgungszuschüssen). Außerdem werden
über das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen und Biomasseanlagen bis 100 Kilowatt
bezuschusst.
Quelle: HaustechnikDialog
EU-Energielabel ab 26. September für neue Heizungen Pflicht / Infografik erklärt Aussagekraft des Labels / Etikett gibt keine Informationen zu tatsächlich anfallenden Energiekosten.
10.09.2015
Welche Bedeutung hat das Heizungslabel für den Verbraucher?
Durch das Siegel sollen Verbraucher auf einen Blick erkennen, wie energieeffizient verschiedene Heizsysteme arbeiten und so besser Kaufentscheidungen für klimafreundliche Heizkessel treffen können. Hersteller sollen so motiviert werden, besonders energieeffiziente Heizkessel und Heizanlagen zu entwickeln. Denn: Rund 80 Prozent der in Haus und Wohnung genutzten Energie werden allein für Heizwärme und die Aufbereitung von Warmwasser aufgewendet. Besonders ineffizient arbeiten alte und technisch überholte Heizkessel. Laut der co2online-Gebäudedatenbank wird ein Heizkessel in Deutschland im Durchschnitt erst nach 24 Jahre ausgetauscht. Daher soll das Etikett ab Januar 2016 auch für Heizanlagen gelten, die älter als 15 Jahre sind.
Ein Label allein macht keine effiziente Heizung
Bei der Suche nach einem neuen Heizkessel sollten Hausbesitzer bedenken, dass das Energielabel nur zur ersten Orientierung dienen kann. Denn: Das Label gibt keine Angaben darüber, ob ein Heizkessel zum Gebäude passt und welche Energiekosten durch einen bestimmten Heizungstyp verursacht werden. Diese sind auch bedingt durch Faktoren wie beispielsweise die richtige Einstellung der Heizung durch einen hydraulischen Abgleich.
Hierbei stellt der Fachmann alle Komponenten einer Heizanlage optimal aufeinander ein – der Heizkessel arbeitet effizienter. Um Fördergeld für einen neuen Heizkessel zu bekommen, ist der hydraulische Abgleich meist Pflicht. Wie viel man mit einem hydraulischen Abgleich sparen kann, können Verbraucher mit dem interaktiven WärmeCheck auf www.co2online.de errechnen.
Neues Effizienzlabel für alte Heizkessel hilft beim Energiesparen und informiert über Energieeffizienz
Das Bundeskabinett hat heute die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des "nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen" beschlossen. Das neue Effizienzlabel gilt ab dem 1. Januar 2016 für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, und liefert Verbrauchern kostenfrei Informationen über den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel. Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel werden Verbraucher zudem kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z. B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen. Das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzlabel hat sich als wirksames Instrument der Verbraucherinformation erwiesen. Es gilt bereits heute für verschiedene Produkte außerhalb des klassischen Haushaltsgerätebereiches (z. B. für TV-Geräte, Beleuchtung) und soll ab 2016 erstmals auch Heizkessel im Bestand erfassen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hierzu: "Mit dem kostenlosen Effizienzlabel für alte Heizkessel wollen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren und sie beim Energiesparen unterstützen. Das Label soll ihnen helfen, schnell und leicht verständlich einen Überblick über den Zustand ihres alten Heizkessels zu bekommen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung."
Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Über 70 Prozent der installierten Heizgeräte würden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Hier liegt großes Potential für Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate würde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre. Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu führen, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.
Quelle: BMWi
Der Energieausweis ist jetzt Pflicht
Seit dem 1. Mai gilt die Energieeinsparverordnung. Für alte Heizkessel kommt das Aus
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Neue Energieeinsparverordnung bringt mehr Transparenz und höhere Klimaschutz-Standards
Am 1. Mai 2014 tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Die Novellierung bringt eine Reihe wichtiger Änderungen, vor allem rund um den Energieausweis.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: "Die Energiewende bewältigen heißt vor allem, den Energieverbrauch gerade im Gebäudebereich zu senken sowie Verbraucherinnen und Verbraucher für die große Bedeutung der Energieeffizienz zu sensibilisieren. Hierzu leistet die jetzt in Kraft tretende Novellierung der Energieeinsparverordnung einen wesentlichen Beitrag."
Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden mit Wirkung ab 2016 deutlich angehoben, bleiben aber für den privaten Bauherren vertretbar. Dieser wichtige Schritt hin zum Niedrigstenergiehaus ist ein weiterer Baustein für unsere ambitionierte Klimaschutzpolitik. Der Energieausweis wird mit dieser Novelle zur verbindlichen energetischen Visitenkarte jedes Gebäudes."
Die Neuregelungen stärken die Aussagekraft von Energieausweisen und erweitern bzw. verdeutlichen die Pflichten bei Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu verbessern. Neue Energieausweise für Wohngebäude enthalten künftig auch die Angabe von Energieeffizienzklassen und müssen spätestens bei der Besichtigung eines Kauf- oder Mietobjekts vorgelegt werden. Nach Vertragsabschluss erhält der Käufer oder der neue Mieter eine Kopie des Dokuments.
Neues Recht gilt künftig auch für Immobilienanzeigen. Wer zum Zeitpunkt der Aufgabe der Anzeige bereits einen Energieausweis hat, muss in die Anzeige bestimmte energetische Angaben aus dem Ausweis aufnehmen.
Ein weiteres Kernelement der Novellierung ist die Verschärfung der Effizienzstandards für Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent ab dem 1. Januar 2016. Diese Neubaustandards sind ein notwendiger, wirtschaftlich vertretbarer Schritt hin zum Niedrigstenergiegebäude. Europarecht bestimmt, dass ab 2021 alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden müssen (neue Behördengebäude schon ab 2019).
Schließlich müssen ab 2015 ineffiziente Heizkessel nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Dies betrifft nicht so genannte Brennwertkessel und Niedertemperatur-Heizkessel. Ausnahmen gibt es für viele selbstgenutzte Ein- oder Zweifamilienhäuser.
(Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit)
Im Winter ohne Risiko

Außenzapfstelle in frostsicherer Ausführung
Im Sommer noch für das Rasensprengen oder die Gartendusche heiß begehrt, gerät sie bei herbstlichem Wetter schnell in Vergessenheit. Und macht sich erst wieder bemerkbar, wenn es nach dem ersten Frost taut: die Außenzapfstelle. Um solche wetterbedingten Rohrbrüche zu vermeiden, lohnt sich der Einbau einer frostsicheren Armatur.
Dabei handelt es sich um eine Entnahmearmatur, die im frostfreien Bereich des Hauses absperrt. Sie wird von außen über eine längere, in der Armatur liegende Spindel geöffnet. Wasser kann über das Auslaufrohr draußen entnommen werden. Beendet man die Wasserentnahme, entleert sich das Auslaufrohr im frostgefährdeten Bereich wieder vollständig. Damit ist die Armatur selbst im Winter und bei Minus-geraden betriebsbereit. Ein Absperren und Entleeren der Zuleitung zu dieser Entnahmestelle hin ist nicht nötig.
Allerdings wird im Winter draußen auch weniger Wasser benötigt. Damit das Wasser dennoch nicht lange in der Rohrleitung steht und an Frische und Qualität einbüßt, muss der Fachmann durch eine geschickte Rohrführung dafür sorgen, dass über die Zuleitung noch eine andere, ständig benutzte Zapfstelle versorgt wird. Im Keller bietet sich oft die Waschmaschine an, die ja regelmäßig im Gebrauch ist. Über die Möglichkeiten, eine frostsichere Armatur nachzurüsten, berät Sie die Firma Prinz Service GmbH gerne. Und dann kann der Winter kommen.
Wasser drückt durch die Fugen
Unzureichende Abdichtungen bescheren Bad Godesberger Wohnungsinhaber eine dreimonatige Baustelle. Kein Einzelfall, sagen Experten.
Von Axel Vogel
Hand aufs Herz: Wer beschäftigt sich in den eigenen vier Wände schon mit Silikon-fugen und Abdichtungen im Bad?
Umso weniger dann, wenn man wie Patrick Bernhard (Name von der Redaktion geändert) erst vor fünf Jahren in eine nagelneue Eigentumswohnung in Bad Godesberg gezogen ist. Doch was Fugen angeht,
damit kennt sich Bernhard inzwischen bestens aus. Notgedrungen sozusagen. "Durch undichte Fugen beziehungsweise fehlende Abschlüsse ist Wasser hinter die Fliesen in das Mauerwerk und den Boden rund
um die Duschwanne eingedrungen", so sagt er. So viel, dass die
Duschwanne entfernt und Fliesen zum Teil abgeschlagen werden mussten.
Auch eine größere Bohrung in einer Bodenfliese des Badezimmers war nötig: "Dadurch sollte der Boden trocken", berichtet der Hausherr. Rund drei Monate sind seit dem ärgerlichen Wasserschaden
vergangen. Trotzdem ist das Badezimmer immer noch eine Baustelle und für Bernhard kaum zu benutzen: Da das Ganze ein Fall für die Gebäudeversicherung ist, gab es zwischen Trocknungsfirma,
Fliesenleger und
Sanitärfirma jede Menge Abstimmungsbedarf. Negative Erfahrungen, wie die des
Bad Godesbergers sind nach Meinung von Experten kein Einzelfall. Die sagen
jedoch: Nicht die Silikonfugen sind allein das Problem im Bad, sondern die
schlechte oder fehlende Abdichtung dahinter.
Aufgefallen war der Schaden durch die Kleinigkeit. Neben der Dusche bildete sich eine kleine Pfütze auf dem Boden, erinnert sich Bernhard. Sofort verständigte der Wohnungsinhaber eine Sanitärfirma, die schnell die Ursache für den Wasseraustritt feststellte: Wasser war nach Aussage der Fachleute durch die Fugen gedrückt und von dort ins Mauerwerk beziehungsweise Richtung Boden und unter die Fliesen gelaufen. Auch die Armaturen erwiesen sich als Schwachstelle: "Hier war überhaupt kein Silikon angebracht worden", so Bernhard. Diese Versäumnisse zeigten nun gravierende Folgen.
Dabei hatte der Schaden auch Auswirkungen auf die Wohnqualität, denn wochenlang stand die gewohnte Dusche nicht zur Verfügung. Auch das Gästebad konnte nicht benutzt werden: "Messungen der Trocknungsfirma hatten hier ebenfalls erhöhte Feuchtigkeitswerte ergeben. Offensichtlich weil auch hier Wasser durch die Fugen eingedrungen war", gibt Bernhard die Aussage der Trocknungsfirma wieder. Bevor Handwerker die Schäden beheben konnten, mussten zunächst Trocknungsgeräte aufgestellt werden: "Die liefen vier Wochen lang Tag und Nacht", so der Wohnungsinhaber. Der nervende Dauerlärmpegel war so groß, dass er selbst bei den Nachbarn um Verständnis bitten musste.
Mit einem solchen Wasserschaden steht der Bad Godesberger nicht alleine da, sagt Hans-Jörg Engelhardt, von Industrie- und Handelskammer Köln bestellter Sachverständiger für Naturstein,
Betonwerkstein, Fliesen und Platten: "Das ist ein Problemkreis, der es in sich hat." Ein grundlegendes Missverständnis ist aus Sicht des Fachmanns: "Eine Silikonfuge ist keine Abdichtung, sie ist
eine Wartungsfuge."
Freilich dürfe ein solcher Wasserschaden nicht entstehen, auch wenn die elastische Fuge versage. "Es sind planerische Vorgaben notwendig, das heißt, die Fugen sind vom Architekten zu planen", führt
Sachverständiger Engelhardt aus.
"Silikonfugen sind lediglich eine Sekundärabdichtung", ergänzt Hans Willibert Ramrath, Vorstandsmitglied im Fachverband Fliesen und Naturstein des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe sowie Sachverständiger der Handwerkskammer Düsseldorf. Entscheidender seien die Abdichtungen zu Wand und Boden hin: "Es gibt klare Richtlinien, dass dort, wo Wasser austreten kann, entsprechende Dichtungen anzubringen sind", so der Fliesenlegemeister aus Korschenbroich. Daher seien "Verbunddichtungen" hinter den Fliesen unerlässlich, die es in Form von Bahnen oder zum Streichen gebe. Ob diese Dichtungen dann auch wirklich dicht halten, hängt für Ramrath ganz wesentlich von der Ausführung der "Fügetechnik" ab. Sprich, "wie akkurat die Dichtung mit den anderen baulichen Gegebenheiten des Bades verbunden wurde". "Unabdingbar ist das Andichten von waagerechten und senkrechten Ecken mittels Dichtband und die Abdichtung von Wand- und Bodendurchlässen wie Abfluss und Zulauf", führt Peter Pung aus, alteingesessener Fliesenhändler aus Bonn: "Wenn die Abdichtung stimmt, kann und wird es durch die Fugen sickern, wie es will. Die Abdichtung hält das Wasser vom Bauwerk fern und es wird nichts passieren." Das wisse aber auch jeder gute Fliesenleger.
Doch genau das ist für den Sachverständigen das Problem: die schwarzen Schafe. "Jeder kann sich heute als Fliesenleger selbstständig machen, es ist keine Ausbildung und kein Nachweis nötig", so Ramrath. Hinzu kommt: "Um konkurrenzfähig zu sein, wird bei Angeboten die streichfähige Verbundabdichtung nicht selten für sieben Euro den Quadratmeter angeboten. Bei mir im Geschäft kostet das 20 Euro." Nicht schwer auszurechnen für Ramrath, dass beim Bau oft am Material gespart wird "und die Undichtigkeit programmiert ist".
Der Fliesenlegermeister räumt mit einem weiteren weit verbreiteten Irrtum auf: "Silikonfugen sind nur begrenzt haltbar und müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden", betont er. Daher rät Fliesenhändler Peter Pung zur Pflege: "Die pilzhemmende Ausrüstung der Fuge verschwindet nach einiger Zeit. Verseifungen,die zum Schimmel führen, müssen von Zeit zu Zeit mit verdünnter Waschmittel- lösung abgebürstet werden."
Zudem sollte man auf jenen Flächen, auf der sich Fugen aus Zement finden, möglichst nur neutrale Reiniger benutzen. "Irgendwann, speziell im Duschbereich, waschen sich die Fugen zwar aus", ist die Erfahrung von Pung, aber das lässt sich beim besten Willen nicht vermeiden. Ein Bad ist halt nicht für die Ewigkeit gedacht."
Das weiß jetzt definitiv auch Patrick Bernhard, essen Badsanierung dem Ende zugeht. Eine Sorge hat der Bad Godesberger noch: Da auch Bodenfliesen ausgetauscht werden müssen, hofft er jetzt noch, entsprechende Ware mit gleichem Farbton und gleicher Struktur im Handel zu finden. "Leider haben wir uns damals beim Einrichten des Bades keine Reserveplatten zurückbehalten", resümiert er.
Axel Vogel
Quelle: Bonner General-Anzeiger, 31.08.2013, S. 49
Bleirohre gezielt suchen und beseitigen lassen
Kampf den Altlasten im Keller
Trinkwasserleitungen wurden bis etwa 1973 unter anderem auch aus Bleirohren erstellt. Steht das Trinkwasser eine längere Zeit unbewegt in diesen Rohren - wie zum Beispiel über Nacht - nimmt es Blei auf. Bei erwachsenen Menschen kann die schleichende Aufnahme dieses Schwermetalls, also die regelmäßige Einnahme kleinerer Bleimengen, zur Beeinträchtigung der Blutbildung führen. Bei Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern kann Blei zudem die Entwicklung geistiger Fähigkeiten negativ beeinflussen und das Nervensystem schädigen.
Der Gesetzgeber hat aus diesen Gründen festgelegt, dass sich in einem Liter Trinkwasser nicht mehr als 0,025 mg Blei befinden dürfen. Wasser, das aus Bleirohren kommt, hat einen höheren Anteil. Ab dem 1. Dezember 2013 wird der Grenzwert auf 0,01 mg/l Bleianteil herabgesetzt. Da dann das Wasser aus Bleirohren den gesetzlich zulässigen Wert deutlich überschreitet, sind Hausbesitzer ab diesem Termin verpflichtet, ihre Mieter über das Vorhandensein von Bleirohren zu informieren. Den Mietern muss auch mitgeteilt werden, dass das Wasser des Hauses mehr Blei als zulässig enthält.
Die Folge dieser Information können Mietminderungen sein, da der Zustand der Mietsache nicht in Ordnung ist; die Bereitstellung von einwandfreiem Trinkwasser gehört schließlich zum Standard einer jeden Wohnung. Um eventuell sogar Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen, sollten Hausbesitzer schon jetzt den Bleirohren den Kampf ansagen. Die Meisterbetriebe der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik helfen mit, sich einen Überblick über das Rohrmaterial im eigenen Hause zu verschaffen. Vor Ort können die Profis dann auch Vorschläge machen, wie man die Bleirohre ersetzen kann. Bis zum Stichtag im Jahre 2013 sollten diese dann in allen Häusern der Vergangenheit angehören.
Quelle: shk-nrw.de
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Letzte Aktualisierung:
16.02.2021 17:38 Uhr