Entwässerung tiefliegender Räume
Das Kanalnetz kann nicht so groß sein, dass es jede Niederschlagsmenge sofort ableitet. Deshalb legen die Entwässerungssatzungen und die DIN 1986 - Grundstücksentwässerungsanlagen - eine Rückstauebene fest. Das ist die Höhe, bis zu der sich jeder Grundstücks- bzw. Hauseigentümer gegen rückstauendes Abwasser aus dem städtischen Kanalnetz sichern muss. Als Rückstauebene gilt die Straßenoberfläche an der Stelle, an der der Grundstückskanal an den städtischen Kanal anschließt.
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16.02.2021 17:38 Uhr